Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH, GEGENSTAND UND ABSCHLUSS DES JEWEILIGEN VERTRAGES

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Firma FELGNER Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck vornimmt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden und/oder die Erbringung von Werkleistungen.

5. Der Vertragsschluss findet wie folgt statt:

a) Bei einem Kauf im Ladengeschäft des Verkäufers kommt der Vertrag durch Bezahlung der Ware und Übereignung eben dieser durch den Verkäufer an den Kunden zustande.

b) Der Kunde kann telefonisch, per Fax, Post, E-Mail oder über die Website des Verkäufers eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde, wenn gewünscht, eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar.

c) Beauftragt der Kunde die Erstellung eines Werkes, z.B. Anfertigung eines Schlüssels, kommt der Vertrag erst durch Bestätigung des Auftrages durch den Verkäufer zustande.

6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei einer Bestellung per Fax, Post oder über die Website nach der Bestellung elektronisch übersandt bzw. durch diesen heruntergeladen.

7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

8. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise, außer diese sind eindeutig als Nettopreise gekennzeichnet.

 

§ 2 ABWICKLUNG DES VERTRAGES, VERSANDKOSTEN

1. Bei einem Versand der Ware, trägt der Kunde die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers.

2. Der Kaufpreis kann durch Barzahlung, Vorauskasse, per Kreditkarte, Lastschrift, auf Rechnung oder über Paypal entrichtet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.

3. Der Verkäufer verpflichtet sich im Falle eines Versandkaufs nach Vertragsschluss mit dem Kunden und im Falle der Vorauskasse nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich auf dem Postweg an den Kunden zu übersenden, sofern der Verkäufer nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Bei Rücklastenschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

6. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist, oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.

7. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellten Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie die jeweilige Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

8. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 7 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 3 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1. Die Anfertigung von Ersatzschlüsseln erfolgt nach den Möglichkeiten der übergebenen Muster bzw. Codenummern. Die Lieferung von Sicherheitsschlüsseln und -beschlägen erfolgt nach dem neusten technischen Stand.

2. Bei Kaufverträgen haftet der Verkäufer für Mängel der Waren grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Ist der Kunde kein Verbraucher, so beschränkt sich die Nacherfüllungsverpflichtung des Verkäufers auf die Neulieferung. Die Regelungen der §§ 439 Abs. 3 und 445a BGB (jeweils in der ab 01.01.2018 gültigen Fassung) werden ausgeschlossen, der Verkäufer haftet nicht für weitergehende Aufwendungen (keine Erstattung von Aus- und Einbaukosten etc.).

3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

4. Bei Werkleistungen übernimmt der Verkäufer die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.

5. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

6. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7. Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht vom Verkäufer zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von dem Verkäufer ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, soll weiterhin Folgendes gelten:

a) Dem Kunden ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten, mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht diesem Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Gegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.

b) Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Betrag dieser gelieferten Ware entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

c) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 4 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.

d) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 5 GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG

1. Wenn der Kunde Unternehmer ist und die Sache auf sein Verlangen versendet wird, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

2. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

3. Der Verkäufer ist berechtigt für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von bis zu 15,00 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

EU STREITBEILEGUNGSPLATTFORM

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

INFORMATIONSPFLICHT NACH § 36 VSBG

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Zur Teilnahme an einem derartigen Streitbeilegungsverfahren sind wir auch nicht bereit.

 

§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.